Treuhand

Wenn Klienten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, wird ein Erwachsenenvertreter bestellt. Dabei kann es sich um einen Angehörigen handeln, aber auch um externe Personen, wie z.B. einen Rechtsanwalt oder einen Notar. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung des Klienten. Unser Team kooperiert mit dem EV und kann Geld in Treuhand zur Verwaltung übernehmen. Es wird für den täglichen Lebensbedarf verwendet. Um die Administration so gering als möglich zu halten, bieten wir unseren Auftraggebern an, die Aufwände für unsere Leistungen ebenso mit einzubeziehen. Das schafft reibungslose Abläufe und erhöht die Effizienz. Wir legen monatlich eine Abrechnung vor, das bietet Sicherheit und Kontrolle.

Das klientenbezogene Treuhandgeld wird verwaltet für:

  • Regelmäßiges oder einmaliges Lebensbedarfsgeld bzw. Taschengeldauszahlungen an den Klienten
  • Kontinuierliche oder einmalige Einkäufe von Lebensmitteln, Hausrat, Kleidung, Möbeln, Haushaltsgeräten, Unterhaltungselektronik sowie Medikamentenrechnungen, Urlaubsbuchungen etc.